Versicherungsmakler Richard Donauer A-5621 St. Veit im Pongau, Kirchweg 8/1 Tel. 06415/7511-0
E-Mail: vorsorge@donauer.at Homepage: www.donauer.at
Datenschutzgrundverordnung 2018 (DVGVO 2018) und
Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018
- Welche Daten werden im Betrieb „Versicherungsmakler Richard Donauer“ in St. Veit im Pongau, Kirchweg 8/1 erfasst?
- Welche Datenverarbeitungen werden an externe Betriebe zur Verarbeitung und Speicherung weitergegeben?
- An welche sonstigen Firmen und Personen werden Kundendaten weitergegeben?
- Wie werden die Kundendaten gesichert und geschützt?
- Welche Maßnahmen sind bei einem erfolgreichen Hacker-Angriff zu treffen?
- Datenlöschung, Aufbewahrungsdauer der Kundendaten
Pkt. 1.
a). Zur Anbot-Erstellung müssen folgende personenbezogen Daten erfasst und an Versicherungsunternehmen weitergegeben werden:
b). Name, Geschlecht, Geburtsdaten, Staatsbürgerschaft, Beruf, Familienstand, Wohn-, e-Mail- und Risikoadresse, Telefonnummer, bei Leben-, Unfall- und Krankenversicherungen werden auch Gesundheitsdaten und Vorerkrankungen sowie Krankenhausaufenthalte auf Papier und Datenträger erfasst.
c). Bei Abschluss/Antragsaufnahme für Versicherungsverträge werden die Daten lit. b).und c). sowie zusätzlich fallweise Sozialversicherungsnummer, E-Mailadresse, Inkassoadresse, und Bankdaten der Kunden erfasst und auf Papier und Datenträger gespeichert.
d). Bei Schadensmeldungen werden fallweise die Daten lit. b). und c). und Führerscheindaten sowie Behördenprotokolle, ärztliche Atteste und Bestätigungen über Heilverfahren erfasst und auf Papier und Datenträger gespeichert.
Pkt. 2.
Alle unter Pkt. 1 lit. b). bis d). angeführten Daten werden an Versicherungsunternehmungen bei Angebotseinholung/Ausschreibungen, Antragstellung und Schadensbearbeitungen weitergegeben. Softwarehäuser für Versicherungsmakler-Bürosoftware speichern die angeführten Datenteilweise auch auf ihren Servern.
Pkt. 3.
Bei Schadensfällen werden fallweise auch an Rechtsanwälte und Schaden-Büros die Daten gemäß Pkt. 1. lit. b). bis d). weitergegeben; Kopien von KFZ-Schadensmeldungen werden auch an Reparaturwerkstätten zwecks Anforderung von Schadensbesichtigungen gesandt. Für das Inkasso von Versicherungsprämien und den Empfang von Schadensvergütungen wird, wenn es von Kunden gewünscht wird, die Bankverbindung des Kunden an Versicherungs-unternehmen und Schadensbüros weitergegeben.
Pkt. 4.
Die Sicherung der Daten ist gewährleistet durch Passwörter bei allen verwendeten PC, Notebooks und dem Server. Die Firma ist überdies ein reiner Familienbetrieb, fremde Personen haben daher keinen Zugriff auf Kundendaten. Die Daten werden automatisch auch auf externe Festplatten gesichert. Zum Schutz der Daten vor Cyberangriffen werden Firewall- und Virenschutzprogramme verwendet.
Pkt. 5.
Im Falle eines erfolgreichen Hackerangriffes auf Kundendaten oder Abhandenkommen von Datenspeichermedien werden umgehend mittels Serienbrief alle betroffenen Kunden informiert und die zuständigen Behörden verständigt.
Pkt. 6.
Auf Grund der Tatsache, dass Kunden angebliche Beratungsfehler beim Abschluss einer Versicherung bis zum Vertragsablauf geltend machen können, müssen alle relevanten Daten aus Gründen der Beweissicherung bis zum Ablauf der „Absoluten Verjährung nach 30 Jahren im Schadenersatzrecht“ aufbewahrt werden. Ansonsten werden auf Wunsch der Kunden deren Daten jederzeit gelöscht.
St. Veit im Pongau, am 29.03.2018